Impressum

 

Restaurant Seeterrassen Kriebstein

 

Inhaber/in: Michaela Czeschka

An der Talsperre 4

09648 Kriebstein

 

Tel.: 034327/90280

Fax.:034327/90284

 

E-Mail: kontakt@seeterrassen-kriebstein.de

 

St.Nr.:222/211/01050

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seeterrassen Kriebstein, An der Talsperre 4, 09648 Kriebstein


I. Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Bedingungen haben Geltung für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen den Seeterrassen und dem
Besteller (=Veranstalter oder Auftraggeber) zur Überlassung von Veranstaltungsräumen und -flächen der Seeterrassen sowie
der gastronomischen Versorgung und aller weiteren hiermit zusammenhängenden Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für
den Außenbereich, die Überlassung sonstiger Räume und Flächen.
2. Für Verträge und sonstig vereinbarte Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere
Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Seeterrassen diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote der Seeterrassen sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung eines Angebotes
oder einer Reservierungsbestätigung zustande.
2. Handelt der Besteller für einen Dritten, so hat der Besteller dies unter Angabe des Namens / der Firma, der Adresse und
eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitzuteilen.
3. Soweit durch den Vertragsschluss ganz oder zum Teil ein Mietverhältnis begründet wird, so ist eine Untervermietung ohne
schriftliche Zustimmung der Seeterrassen nicht gestattet.
4. Mitarbeiter der Seeterrassen sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger
mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch die gastronomische Leitung, einem Prokuristen oder der Geschäftsführung der Seeterrassen.
5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungstag mehr als 3 Monate, so behalten sich
Seeterrassen das Recht vor, Preisänderungen wegen Steigerung der Einkaufspreise, Lohnkosten oder der gesetzlichen
Mehrwertsteuer vorzunehmen. Erhöht sich durch diese Umlage der Preis um mehr als 5% ist der Auftraggeber berechtigt vom
Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Preisänderungen sind auf die tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren beschränkt.
6. Das Einbringen von Speisen und Getränken in die Seeterrassen durch Veranstalter, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und
Veranstaltungsteilnehmer oder Gäste ist nicht gestattet. Abweichende Vereinbarungen sind mit den Seeterrassen schriftlich im
Vorfeld festzulegen.
III. Preise, Zahlung
1. Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind die Seeterrassen berechtigt, jederzeit eine angemessene
Vorauszahlung für vereinbarte Leistungen zu verlangen. Die Restzahlung erfolgt nach Vorlage der Abschlussrechnung, sofern
keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde, sofort rein netto ohne Abzug. Die Seeterrassen stellen dem Auftraggeber
hierfür eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Rechnung zur Verfügung.
2. Die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl ist verbindlich und wird der Preisberechnung, außer die genannte
Teilnehmerzahl wird überschritten, zugrunde gelegt.
IV. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Wird die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl unterschritten, reduziert sich der Preis für die abweichende Anzahl an
Teilnehmern, bei Mitteilung mindestens 7 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin, um den Speisen und Getränkeumsatz je
nicht teilnehmenden ursprünglich genannten Teilnehmer. Bei späteren Mitteilungen liegt es im Ermessen der Seeterrassen eine
entsprechende Reduzierung zu gewähren oder den Preis nach der in der Bestellung genannten Teilnehmerzahl festzulegen.
2. Wird die Teilnehmerzahl um 50% oder mehr der ursprünglich genannten Teilnehmerzahl unterschritten, gelten für die Anzahl
der nicht teilnehmenden Teilnehmer die Stornierungsbedingungen gemäß Punkt V. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Wird die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl überschritten, so wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl
zugrunde gelegt.
4. Im Falle des Abweichens der Teilnehmerzahl bleibt es den Seeterrassen vorbehalten, dem Besteller andere zumutbare
Räumlichkeiten zuzuweisen.
V. Stornierung
1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. Dem Besteller wird das Recht eingeräumt, den Vertrag jederzeit zu stornieren. Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung steht
den Seeterrassen für im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehende Aufwendungen, bereits erbrachte Leistungen und
den zu erwarteten Umsatzausfall, soweit keine andere schriftliche Regelung vereinbart wurde, nachfolgende Vergütung zu:
Vergütungssätze bei Stornierung:
60 und mehr Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin: ohne Vergütung
59 bis 30 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin: 15% der vereinbarten Gesamtsumme
29 bis 14 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin : 20% der vereinbarten Gesamtsumme
13 bis 2 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin: 50% der vereinbarten Gesamtsumme
Am Vortag und am vereinbartem Veranstaltungstermin: 80% der vereinbarten Gesamtsumme jeweils nach den Festlegungen
des bestätigten Angebots oder der Reservierungsvereinbarung.
3. Ist der Speisen- und/oder Getränkeumsatz in der Auftragsbestätigung nicht festgelegt, etwa im à la carte Bereich, so wird für
die Berechnung je Teilnehmer ein Speisenumsatz in Höhe von € 15,00 und ein Getränkeumsatz in Höhe von € 10,00 angesetzt.
4. Wird die Veranstaltung aus Gründen nicht durchgeführt, die der Besteller zu vertreten hat, so finden die für die Stornierung
genannten Regelungen zur Vergütung Anwendung. Das Recht der Seeterrassen weitergehenden Schadenersatz entsprechend
der gesetzlichen Vorgaben zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
5. Wird die Veranstaltung aus Gründen nicht durchgeführt, die keine der Parteien zu vertreten hat, so behalten sich die
Seeterrassen den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Miete.
6. Haben die Seeterrassen für den Besteller Leistungen Dritter (z.B. Künstler, Dekoration oder Leihtechnik) vereinbart, so gelten
die Bestimmungen aus diesen Verträgen zwischen Dritten und den Seeterrassen für die Weiterberechnung der
Stornierungskosten an den Besteller.
7. Dem Besteller ist es ausdrücklich gestattet eine Korrektur der Berechnung der Stornierungskosten einzufordern, wenn er
nachweist, dass kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden ist, oder dass der Schaden oder die Wertminderung
wesentlich niedriger als der geforderte Preis ausfallen.
8. Die Seeterrassen sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
VI. Ein- und Ausbringen von Dekomaterial, sonstiger Gegenstände sowie Speisen u. Getränke
1. Ein-/Umbauten, die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen, Änderungen an oder der Ein- und
Aufbau eigener technischer Einrichtungen ist nur mit Zustimmung der Seeterrassen zulässig.
Der Besteller übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den Brandschutzbestimmungen entspricht;
im Zweifelsfalle können die Seeterrassen die Vorlage einer Bestätigung der zuständigen Behörde verlangen.
2. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach der Ende der Veranstaltung unverzüglich zu
entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, dürfen die Seeterrassen die Entfernung und Lagerung auf Kosten
des Kunden vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, können die Seeterrassen für die Dauer des
Verbleibs Raummiete berechnen. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt ebenfalls zu Lasten des
Bestellers. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen im Auftrag des Bestellers
gemietet und in die Räume eingebracht worden sind.
3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist prinzipiell nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung und in solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Gedeckpreis berechnet werden. Die Seeterrassen
übernehmen für mitgebrachte oder im Auftrag des Bestellers gelieferte Speisen und Getränke keine Haftung oder Garantie für
deren Lebensmittelsicherheit, mögliche Transportschäden bzw. eine Rückführung von Verpackungsmaterial.
4. Alle von den Seeterrassen angebotenen Gerichte sind für den sofortigen Verbrauch konzipiert. Nimmt ein Besteller nicht
verzehrte Speisen und Getränke z.B. von einem Büffet mit außer Haus oder überlässt er diese Dritten, können die Seeterrassen
nicht mehr für die Unversehrtheit und Lebensmittelsicherheit garantieren. Die Seeterrassen weisen ausdrücklich darauf hin,
dass die Unterbrechung der Kühlkette oder der Transport in nicht geeigneten Behältern zu einer deutlichen und schnellen
Qualitätsminderung und zum Verderb von Lebensmitteln führen kann. Die Risiken aus einem späteren Verzehr trägt somit der
Besteller selbst.
VII. Einbringung Lieferanten
1. Der Besteller kann Dritte nur mit Zustimmung der Seeterrassen mit der Erbringung von Leistungen oder der Lieferung von
Waren für oder in die Seeterrassen beauftragen. Dies gilt insbesondere für Dekorationsmaterial und musikalische Leistungen.
Soweit die Seeterrassen im Auftrag des Bestellers technische oder sonstige Einrichtungen und Leistungen von Dritten
beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Veranstalters/Bestellers.
2. Der Veranstalter/Besteller haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und
stellt die Seeterrassen von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
VIII. Werbung
1. Öffentliche Werbung oder Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art in den Räumen der
Seeterrassen enthalten, bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Seeterrassen. Ein Verstoß hiergegen berechtigt
die Seeterrassen zum Rücktritt vom Vertrag.
IX. Haftung des Kunden
1. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen
sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen die er
selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die
Seeterrassen können den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
X. Haftung der Gaststätte / Seeterrassen
1. Die Seeterrassen haften außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters nur für grob
fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, insbesondere beim Abhandenkommen von Kleidungs- oder
Wertgegenständen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind.
2. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung der Seeterrassen für von ihr eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
3. Im Falle von einfach fahrlässig verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder
nebenvertraglichen Pflichtverletzungen ist die Haftung der Seeterrassen ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche
Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme
von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Seeterrassen auf den Ersatz
vorhersehbarer Schäden.
4. Vom Veranstalter eingebrachte Gegenstände lagern ausschließlich auf dessen eigene Gefahr in den zugewiesenen Räumen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Die Seeterrassen sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten:
- Wenn höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen oder andere von den Seeterrassen nicht zu vertretende
Leistungshindernisse, die nicht durch zumutbare Aufwendungen überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags
unmöglich machen.
- Wenn Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers objektiv als nicht gegeben erscheinen lassen und
der Besteller keine Sicherheit in Höhe des vereinbarten Preises leistet.
- Wenn die Seeterrassen aufgrund von Drohungen Dritter oder Mitteilungen von Behörden begründeten Anlass zu der Annahme
hat, dass die Veranstaltung die Sicherheit des Hauses gefährdet.
- Wenn betriebswirtschaftliche Faktoren vorliegen die Erfüllung des Vertrages nicht mehr wirtschaftlich möglich machen und der
Rücktritt mindestens 6 Monate vor Veranstaltungstag erfolgt und ohne Frist, wenn die Firma Seeterrassen erlischt.
2. Die Seeterrassen sind berechtigt, bei Leistungsstörungen von Lieferanten oder sonstigen mit Leistungen für den Besteller
beauftragten Dritten unter Berücksichtigung dessen Interessen die geschuldete Leistung so zu ändern oder von ihr
abzuweichen, dass die Erfüllung der Leistung in vergleichbarer Weise erbracht wird.
3. Der Besteller erteilt sein Einverständnis zur Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten, welche für die
sachgemäße Bearbeitung seiner Anfrage bzw. seiner Bestellung notwendig sind. Die Seeterrassen werden diese Daten
ausschließlich für die interne Bearbeitung nutzen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
5. Änderungen bzw. Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform, mündliche
Abreden sind ungültig. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schrift- bzw. Textform.
6. Für alle rechtlichen Beziehungen mit den Seeterrassen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als
vereinbarter Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, Döbeln/Zweigstelle Hainichen.